Informationen zur vorgeschriebenen Überprüfung medizinisch genutzter Räume und Geräte, sowie elektrischer Geräte und Anlagen allgemein
1. Die Norm ÖVE/ÖNORM E 8007 enthält die Bestimmungen zur elektrotechnischen Überprüfung medizinisch genutzter Räume und Geräte. Dementsprechend müssen lt. letztem Stand dieser Norm (E 8007:2007 ) medizinisch genutzte Räume und vom selben Verteiler aus versorgte Nebenräume alle 3 Jahre überprüft werden. 2. Medizinische Geräte müssen gemäß Medizinproduktegesetz und EN 62353 mit den darin enthaltenen Fristen überprüft werden. Laut EN 62353 besteht in der Regel ein Prüfungintervall von 3 Jahren. Die tatsächlichen Überprüfungsintervalle können jedoch abhängig von den Herstellerangaben oder dem Zustand des Geräts davon abweichen. 3. Für nicht-medizinische Geräte in medizinisch genutzten Räumen gilt in der Regel auch ein Überprüfungsintervall von 3 Jahren, außer das Gerät wird fix angeschlossen und außerhalb des Handbereiches des Patienten positioniert. Dann gelten die Prüfintervalle der Elektroschutzverordnung (i.d.Regel 5 bzw. 10 Jahre) oder laut Herstellerangabe. 4. Elektrische Geräte und Anlagen außerhalb medizinisch genutzter Räume sind gemäß Elektroschutzverordnung alle 10 Jahre bzw. gemäß Herstellerangabe zu überprüfen. |
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letzte Aktualisierung: 29.08.2018 | ||